Behandlungsspektrum: Zwangsststörungen

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Gemäß Leitlinien zu Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen im Säuglings- Kindes- und Jugendalter

Kennzeichnend sind

  • sich wiederholende, unangenehme Gedanken, Impulse oder Handlungen
  • die vom Pat. als unangenehmen erlebt werden
  • die vom Pat. als sinnlos erlebt werden
  • gegen die der Betroffene (wenn auch erfolglos) versucht Widerstand zu leisten
  • die meist Angst und einen Leidensdruck, sowie eine deutliche Beeinträchtigung im Alltagsleben verursachen
  • Zwangsgedanken oder Grübelzwang
    Ideen, Vorstellungen oder Impulse, die den Pat. immer wieder beschäftigen, häufig verbunden mit der Unfähigkeit, notwendige Entscheidungen des täglichen Lebens zu treffen. Bei Kindern sind isolierte Zwangsgedanken sehr selten.
  • Zwangshandlungen
    Beziehen sich häufig auf Reinlichkeit (Händewaschen), Ordnung, Sauberkeit und Kontrollen. Das Ritual ist ein wirkungsloser Versuch eine subjektiv erlebte Gefahr (d.h. die Gefahr ist realistisch betrachtet / objektiv nicht gegeben)abzuwenden. Die Handlungen können täglich u. U. stundenlang ausgeführt werden.

Verhaltenstherapeutische Behandlungsmaßnahmen

  • Expositionsbehandlung und Reaktionsverhinderung: d.h. nach Erstellung einer Liste möglicher Zwangsauslösender Situationen, die nach Intensität der erlebten Angst eingeschätzt wird, erfolgt eine Konfrontation (in der Vorstellung und / oder in der Realität); der Pat. erlernt die Zwangshandlung zu unterlassen, bzw. auf ein begrenztes Minimum zu beschränken.
  • Kognitive Techniken zur Verminderung der Angstauslösenden Gedanken und deren Bewertung: z. B. einüben von „Gedankenstopp“, Veränderung irrationaler Gedanken
  • Veränderung familiärer, aufrechterhaltender Faktoren; etwaige Einbindung von Bezugspersonen in Zwangsrituale sollen beendet werden