Therapiestunden
Je nach Problemstellung ist es möglich eine Kurzzeittherapie zu nutzen, die in etwa in 25 Stunden beendet wird, oder eine Langzeittherapie, die in etwa 45 Stunden dauert. Begleitend hierzu werden Bezugspersonen mit 6 bzw. 11 Stunden eingebunden. Jede Therapiesitzung dauert in der Regel 50 min. und findet wöchentlich statt.
In einer ersten Phase der Therapie findet zumeist eine Beobachtungs- und Selbstbeobachtungsphase statt, um zu erfassen wodurch bedeutsames Verhalten ausgelöst wird und welche Faktoren zum Bestehenbleiben beitragen. Zusätzlich sollen begleitende Emotionen wahrgenommen werden. Häufig wird je nach Altersgruppe der Patienten einflussnehmendes erzieherisches Verhalten erfasst, dies kann sowohl in der Selbstbeobachtung eigenen erzieherischen Verhaltens erfolgen, aber auch in der Psychotherapeutischen Praxis mittels einer Video Interaktionsbeobachtung zwischen Eltern und Kind.
In der daran anschließenden zweiten Phase erfolgt die gezielte, lösungsorientierte Phase der Veränderung problematischen Verhaltens.
Hierfür kommen zahlreiche störungsübergreifende Methoden aus der Lerntheorie und kognitiv – behavioralen Verhaltenstherapie zur Anwendung, von denen einige exemplarisch im Folgenden kurz benannt werden. Z. B. Verstärkerpläne mittels Punkte / smiley Systemen; erlernen von Selbstverstärkung (sich selbst auch für „kleine“ Erfolge im Alltag loben), Expositionsübungen in sensu, bzw. in vivo; zum letztgenannten Punkt gehört auch ein spezifisches Konfrontationsverfahren, angewandt und mit wissenschaftlich nachgewiesenem Effekt insbesondere in der Therapie von Traumafolgestörungen, die EMDR Methode; erlernen von Entspannungsmaßnahmen, z. B. Progressive Muskelentspannung nach Jakobson, autogenes Training; Rollenspiele in der Therapie zur Einübung beabsichtigten Verhaltens und Anwendung des gelernten Verhaltens im Alltag als Therapie Hausaufgabe; erarbeiten und einüben sozial kompetenten Verhaltens (soziales Kompetenztraining); Aufbau von Aktivitäten, auf der Grundlage eigener Interessen und Begabungen.
Alle diese Interventionen sind eingebettet in Methoden zur sog. Kognitiven Umstrukturierung, d.h. auffinden wenig hilfreicher, negativer (dysfunktionaler) Gedanken in Bezug auf sich selbst und andere, hinterfragen und schließlich Veränderung dieser, hin zu hilfreichen, positiven Gedanken. Ergänzend kommen störungsspezifische Therapiemethoden hinzu, beispielsweise zum Abbau von Ängsten, Zwängen, Tics, Depressionen, Schmerzstörungen oder auch zur Veränderung von gestörtem Verhalten im Kontext von Essstörungen.
In einer abschließenden Phase geht es um erlernen einer Umgangsweise mit Rückfallsituationen, bzw. um Rückfallprophylaxe, sowie Integration der Störungsgeschichte in die eigene Lebensgeschichte.
Organisatorisches
Die Kostenübernahme erfolgt in aller Regel durch die gesetzlichen Krankenkassen (allgemein und privat)
Gesetzliche allgemeine Krankenversicherte
Da ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zugelassen bin, sind alle psychotherapeutischen Leistungen in meiner Praxis über die gesetzlichen Krankenkassen (Versicherungskarte) abrechenbar. Es entstehen somit keine zusätzlichen Kosten für Patienten und Eltern.
Privatversicherte
Üblicherweise werden die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie von den privaten Krankenkassen übernommen. Zur Klärung der Kostenübernahme bitte ich Sie, sich vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um dort die individuell mit Ihnen vereinbarten Regelungen und Formalien zu erfahren. Meine Honorarabrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), welche der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entspricht.
Schweigepflicht
Eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut unterliegt während dem gesamten Therapieprozess und darüber hinaus der Schweigepflicht.
Was in einer Psychotherapie besprochen wird oder passiert, ist vertraulich. Davon erfährt kein Dritter etwas, es sei denn, der Jugendliche erlaubt es ausdrücklich. Die Schweigepflicht bedeutet, dass es Psychotherapeuten verboten ist, persönliche Informationen über Patienten ohne deren ausdrückliches Einverständnis an andere weiterzugeben. Diese Verpflichtung ist in der Berufsordnung für Psychotherapeuten festgelegt.